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Pflegeleitbild

Vision:  In unserer Einrichtung pflegen wir die Bewohner so, wie auch wir gepflegt werden möchten!

 

 

  • Der sich uns anvertrauender Bewohner steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Ihn in seinem individuellen Menschsein anzunehmen und zu respektieren, ist unser besonderes Anliegen. Durch den Aufbau einer vertrauten Beziehung und gegenseitige Anerkennung versuchen wir unseren Bewohnern eine Unterstützung in ihren Lebensaktivitäten zu geben.

 

  • Unsere ganzheitliche Pflege und Betreuung ist u.a. an das Pflegemodell von Monika Krohwinkel und dem personenorientierten Ansatz von Tom Kitwood angelehnt. Wir können so eine auf Bewohner und ihre Angehörigen individuell zugeschnittene Pflege ermöglichen. Neben den vorgenannten Pflegemodellen können aber auch andere geeignete Ideen einfließen. Die Beschränkung auf ein einziges Pflegemodell halten wir für problematisch und unrealistisch, da wir jeden Bewohner in seiner eigenen Individualität wahrnehmen möchten.

 

  • Der Mensch wird von uns grundsätzlich als selbständig und verantwortlich für sein Handeln gesehen. Ist die Eigenverantwortung und Selbständigkeit eingeschränkt oder zurzeit nicht gegeben, sehen wir unsere Aufgabe darin, diese wiederherzustellen oder beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

 

  • Unsere zielorientierte Pflege unterstützen wir durch die Umsetzung des Pflegeprozesses. Dieser spiegelt sich in der Pflegedokumentation wieder, die jederzeit dem Bewohner zur Einsicht zur Verfügung steht. So werden Ziele gemeinsam mit ihm und gegebenenfalls seinen Angehörigen besprochen und festgelegt.

 

  • Wir versuchen, ein Höchstmaß an Privatsphäre zu ermöglichen und zu wahren. Wir achten dabei darauf, die Räumlichkeiten nicht in erster Linie der Pflege anzupassen, sondern die Pflege den Räumlichkeiten. So unterstützen wir weitestgehend eine individuelle Gestaltung des persönlichen Wohnbereiches.

 

  • Um eine vertraute Beziehung zwischen Pflegepersonal und Bewohner zu ermöglichen, wird die Dienstplanung so gestaltet, dass ein möglichst geringer Wechsel der Pflegekräfte stattfindet.

 

  • Um unsere Qualität in der Versorgung immer weiter auszubauen, sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, an Fortbildungen teilzunehmen. Sie erweitern dadurch ihre eigene Kompetenz und stellen diese Bewohnern und deren Angehörigen zur Verfügung.

 

  • Wir gehen offen auf Bewohner aus anderen Kulturkreisen zu und versuchen gemeinsam nach seinen individuellen Bedürfnissen unsere Versorgung auszurichten. Unser Handeln ist hierbei von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt.

 

  • Der Bereich Pflege ist an die gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen im Gesundheitswesen eingebunden. Dadurch sind auch wir gezwungen, unsere Arbeit an wirtschaftliche Gegebenheiten anzupassen. In Fällen, in denen die Finanzierung nicht ausreichend gewährleistet ist, suchen wir mit unserem Bewohner und dessen Angehörigen nach individuellen Möglichkeiten. Wir sehen daher unsere Aufgabe auch darin, die Interessen unserer Bewohner vor dem Gesetzgeber zu vertreten.

 

  • Die praktische Umsetzung dieses Leitbildes und die ständige Aktualisierung ist für uns ein wesentlicher Punkt bei der qualifizierten Versorgung der Bewohner.

 

  • Mit den Zielen dieses Leitbildes identifizieren sich sowohl alle Mitarbeiter als auch die Unternehmensleitung

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Kurzfassung)

Die Charta sehen wir, neben unserem Leitbild als Fundament unserer Arbeitsweise.

 

Artikel 1

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

 

Artikel 2

Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

 

Artikel 3

Privatheit

 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

 

Artikel 4

Pflege, Betreuung und Behandlung

 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

 

Artikel 5

Information, Beratung und Aufklärung

 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.

 

Artikel 6

Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

Artikel 7

Religion, Kultur und Weltanschauung

 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seine Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

 

Artikel 8

Palliative Begleitung, Sterben und Tod

 

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

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